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Die Anmeldung zur
Eheschließung
kann üblicherweise frühestens 6 Monate im Voraus erfolgen. Zu
lange sollte das
Brautpaar damit allerdings auch nicht warten, denn gerade sehr begehrte
Termine
(Mai, Juli, August und „Schnapszahlen“ wie z.B. der 9.9.99) sind sehr
schnell
vergeben. Sollten Sie die standesamtliche Trauung zusammen mit der
kirchlichen
an einem Samstag durchführen wollen, informieren Sie sich vor der
Anmeldung
telefonisch, ob dies bei Ihrem Standesamt überhaupt möglich
ist, denn nicht
jedes Standesamt nimmt auch am Samstag Trauungen vor! Die Anmeldung kann nur persönlich vorgenommen werden.
Die
Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Wohnortes eines der beiden
Verlobten,
auch wenn Sie eventuell woanders heiraten möchten. Außer dem
Personalausweis oder
Reisepass benötigt man eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung
(gegen geringe
Gebühr beim Einwohnermeldeamt erhältlich), einen Auszug aus
dem Familienbuch
der Eltern (falls diese nach dem 1.1.1958 im Bundesgebiet geheiratet
haben) –
erhältlich beim Standesamt am Wohnort der Eltern
- oder eine Abstammungsurkunde – erhältlich beim
Standesamt Ihres
Geburtsortes. Falls Sie über einen akademischen Grad verfügen
und die
Eintragung in die Heiratsurkunde wünschen, brauchen Sie auch einen
Nachweis
darüber (Abschlusszeugnis, Diplom, etc...). Gibt es Kinder aus
früheren Ehen,
benötigen Sie zusätzlich ein vermögensrechtliches
Auseinandersetzungs-Zeugnis
des Ortes an dem die Kinder gemeldet sind. Ist einer der
Verlobten kein
deutscher Staatsbürger, sind meist weitere Unterlagen nötig.
Informieren Sie
sich am besten bei Ihren Standesamt, da die Regelungen für jedes
Land
unterschiedlich sind. Bedenken Sie, dass die Beschaffung diese
Unterlagen vor
allem bei nichteuropäischen Ländern oft sehr
zeitaufwändig sein kann. |