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Heiraten im
Ausland wird immer
beliebter. Kein Wunder, kann man doch den schönsten Tag im Leben
weitab vom
Alltag verbringen! Da die Reise mit der gesamten Hochzeits-Gesellschaft
ein
äußerst teures Vergnügen werden kann, kombiniert man
oftmals die Trauung mit
den Flitterwochen und veranstaltet für die Zurückgelassenen
nur einen
Polterabend oder eine Party im Nachhinein. So kann eine
Auslandshochzeit sehr
günstig werden. Viele
Reiseveranstalter bieten
inzwischen Auslandshochzeiten an. Hier können Sie sich auf einen
reibungslosen
Ablauf verlassen und sparen sich somit auch viel Zeit und Stress
gegenüber
einer Hochzeit zuhause, die Sie selbst vorbereiten müssten. Man sollte sich
aber rechtzeitig
über die rechtlichen Voraussetzungen informieren, da diese sehr
unterschiedlich
sein können. Evtl. benötigen Sie die erforderlichen Dokumente
in einer
beglaubigten Übersetzung. Bedenken Sie außerdem: Auch die
Anmeldefristen sind
von Land zu Land unterschiedlich! Zur Anerkennung
der Eheschließung
in Deutschland kann ebenfalls eine Beglaubigung notwendig sein, es sei
denn Ihr
Heiratsziel hat das „Übereinkommen von Den Haag vom 5.10.1961 zur
Befreiung
ausländischer Urkunden von der Legalisation“
unterzeichnet. Heiratsurkunden aus diesen Staaten werden
vor Ort durch
eine „Apostille“ beglaubigt. Nach der
Rückkehr nach Deutschland
sollten Sie möglichst bald Ihre Trauung auf dem Standesamt
eintragen lassen.
Bei dieser Gelegenheit können Sie auch den gemeinsamen Ehenamen
beantragen. |