Heiraten im Ausland wird immer beliebter. Kein Wunder, kann man doch den schönsten Tag im Leben weitab vom Alltag verbringen! Da die Reise mit der gesamten Hochzeits-Gesellschaft ein äußerst teures Vergnügen werden kann, kombiniert man oftmals die Trauung mit den Flitterwochen und veranstaltet für die Zurückgelassenen nur einen Polterabend oder eine Party im Nachhinein. So kann eine Auslandshochzeit sehr günstig werden.

Viele Reiseveranstalter bieten inzwischen Auslandshochzeiten an. Hier können Sie sich auf einen reibungslosen Ablauf verlassen und sparen sich somit auch viel Zeit und Stress gegenüber einer Hochzeit zuhause, die Sie selbst vorbereiten müssten.

Man sollte sich aber rechtzeitig über die rechtlichen Voraussetzungen informieren, da diese sehr unterschiedlich sein können. Evtl. benötigen Sie die erforderlichen Dokumente in einer beglaubigten Übersetzung. Bedenken Sie außerdem: Auch die Anmeldefristen sind von Land zu Land unterschiedlich!

Zur Anerkennung der Eheschließung in Deutschland kann ebenfalls eine Beglaubigung notwendig sein, es sei denn Ihr Heiratsziel hat das „Übereinkommen von Den Haag vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation“  unterzeichnet. Heiratsurkunden aus diesen Staaten werden vor Ort durch eine „Apostille“ beglaubigt.

Nach der Rückkehr nach Deutschland sollten Sie möglichst bald Ihre Trauung auf dem Standesamt eintragen lassen. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch den gemeinsamen Ehenamen beantragen.